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Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Uwe Nießner und

Dr. med. Hans-Günter Wiemer

(Hausarzt-Internist)

(Facharzt-Internist)


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Vorsorgeinformation

Bekanntlich müssen die vom Arzt erbrachten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Kassenärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. So manche sinnvolle Untersuchung ist in diesem Sparrahmen für eine gute Behandlung nicht unterzubringen.

Wenn Sie es jedoch wünschen, würden wir ihnen die betreffenden Untersuchungen zum Tarif der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbringen. Voraussetzung dafür ist Ihr schriftliches Einverständnis.

Als Regelvorsorge garantieren Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre den sogenannten "
Check up". Dieser beinhaltet eine Untersuchung durch den Arzt, eine Blutentnahme mit nur zwei (!) Blutwerten (Cholesterin und Blutzucker), eine Urinuntersuchung sowie eine abschließende Beratung über die erhobenen Befunde. Ab dem 45. Lebensjahr kommt bei Männern einmal pro Jahr die so genannte Krebsvorsorge-Untersuchung hinzu. Diese umfasst u.a. eine Abtastung des Enddarmes und der Prostata sowie eine Stuhluntersuchung auf verborgenes Blut. Frauen ab dem 55. und Männer bereits ab dem 50. Lebensjahr haben Anspruch darauf, auf Kosten Ihrer Krankenkasse alle 10 Jahre eine Darmspiegelung, die die sicherste Darmkrebs-Vorsorge-Untersuchung überhaupt darstellt, durchführen zu lassen, fragen Sie uns !

Seit Juli 2008 kann man sich auf Kassenkosten ab dem 35. Lebensjahr alle
2 Jahre einer
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beim Haus- oder Hautarzt unterziehen.

Eine darüber hinausgehende sinnvolle umfangreichere Diagnostik im Rahmen der Vorsorge wird als eine vom Patienten privat zu bezahlende Leistung angesehen.

Auf Ihren Wunsch können wir eine
individuell gestaltete erweiterte Gesundheitsvorsorge durchführen. Dies gilt selbstverständlich auch für andere, von ihnen gewünschte sinnvolle ärztliche Leistungen, deren Kosten von ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden.